Wir brauchen Sie!
Zur Mitarbeit in der Betreuung ukrainischer Flüchtlinge suchen wir ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Zusammen mit unserem DRK-Team brauchen wir Verstärkung z.B. bei der Essensausgabe. Besondere Voraussetzungen sind nicht notwendig, Sie werden in unser Team eingearbeitet. Wir freuen uns über eine Mitarbeit zu den Zeiten und dem Umfang wie Sie können.
Wenn Sie bei uns ehrenamtlich mitarbeiten wollen, freuen wir uns über eine Rückmeldung an die E-Mail Adresse unserer Betreuer vor Ort (BvO).
E-Mail an: BVO@drknt.de
Die ersten 100 Flüchtlinge aus der Ukraine sind von der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe am Donnerstag, 17. März im Aufnahmezentrum des Landkreises Esslingen angekommen. Dort werden sie von der Kreisverwaltung, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, den Kreiskliniken und dem Malteser Hilfsdienst versorgt. Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine flüchten immer mehr Menschen auch nach Deutschland. Bisher ist nicht klar, wie viele Ukrainer tatsächlich in den Landkreis gereist sind. Nach einem ersten Überblick sind bisher wohl knapp 1.000 Menschen aus der Ukraine auf eigene Faust im Kreis untergekommen. Am Donnerstag sind nun die ersten 100 Flüchtlinge aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe nach Esslingen gebracht worden. Sie kommen in den Räumen des ehemaligen Impfzentrums in der Esslinger Zeppelinstraße unter, das mit Hilfe der Feuerwehr Esslingen und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit Betten, Schränken und Tischen möbliert und zum sogenannten Aufnahmezentrum umfunktioniert worden ist. Von dort sollen die Menschen möglichst schnell in Unterkünfte verteilt werden, die dem Landkreis aus den Städten und Gemeinden benannt worden sind. „Wir sind auf die Aufnahme von Flüchtlingen gut vorbereitet. Wir erfahren eine riesige Unterstützung aus der Bevölkerung, dafür danke ich den Einwohnerinnen und Einwohnern ganz herzlich“, sagt Landrat Heinz Eininger. Im Aufnahmezentrum werden die Menschen von der Kreisverwaltung und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betreut. Die Verpflegung kommt aus den medius KLINIKEN des - 2 - Landkreises, den Essenstransport sowie die Verköstigung vor Ort übernimmt wiederum das DRK. Um die medizinische Versorgung kümmert sich der Malteser Hilfsdienst. Auch der Landkreis Esslingen selbst übernimmt Verantwortung: Auf die Bitte um Unterstützung des polnischen Partner-Landkreises Pruszków hin werden im Landkreis Esslingen auf freiwilliger Basis 50 geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Zudem beschafft der Landkreis 200 Sets für die Erstunterbringung von Geflüchteten in Polen, bestehend aus Schlafsäcken, Decken und Isoliermatten. „Es ist für unseren Landkreis selbstverständlich, dass wir hier in partnerschaftlicher Verbindung helfen“, sagt der Landrat. Derzeit werden die Unterbringung und der Transport der geflüchteten Menschen sowie die Beschaffung der Hilfsgüter organisiert. Der Landrat geht davon aus, dass mit dem weiteren Zustrom von geflüchteten Menschen noch weitere Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. „Wir sind um jede private Unterkunft sehr dankbar, werden aller Voraussicht nach jedoch nicht umhinkommen, auch Sporthallen und andere öffentliche Einrichtungen zu belegen.“
Aufenthaltsstatus:
Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März den Beschluss der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie gefasst. Danach haben Flüchtlinge aus der Ukraine als Vertriebene Anspruch auf vorübergehenden Schutz, wozu in Deutschland automatisch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören. Ihnen kann zudem nach § 24 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für zwölf Monate erteilt werden.
Registrierung:
Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich zunächst für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthalt kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden. - 3 - Wichtig ist aber, dass sich alle Geflüchteten dennoch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bei der örtlichen Ausländerbehörde persönlich melden, um eine Anlaufbescheinigung und/oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für Flüchtlinge, die sich in einer der sechs Großen Kreisstädte aufhalten, ist das Ausländeramt der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig. Wer sich in den anderen Städten/Gemeinden aufhält, wendet sich an die Ausländerbehörde des Landratsamts.
Im Bedarfsfall können sich Flüchtlinge danach bei der Leistungsstelle im Landratsamt:
Amt für Flüchtlingshilfe, Schöllkopfstraße 120, 73230 Kirchheim unter Teck,
E-Mail: fluechtlingshilfe@lra-es.de der der Kommune melden, um Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.
Unterkünfte:
Die Stadt und Gemeindeverwaltungen sowie die Dekanate der Kirchengemeinden nehmen Wohnungsangebote entgegen und leiten diese gebündelt an das Landratsamt weiter. Somit werden eine punktgenaue Erfassung und Verteilung der Geflüchteten im Landkreis möglich. Ukrainische Flüchtlinge können jederzeit von Privatpersonen untergebracht werden. Hierzu gibt es auf der Homepage des Landkreises Plattformen, die private Unterkünfte vermitteln. Wichtig ist, dass die Geflüchteten sich bei der örtlichen Ausländerbehörde und danach bei der Leistungsstelle im Landratsamt melden und einen Antrag stellen sollten, um eine Aufenthaltserlaubnis und den Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Das Landratsamt Esslingen sucht zur Anmietung im Landkreis Unterkünfte, in denen mindestens 20 Personen wohnheimmäßig untergebracht werden können. Alternativ können auch Grundstücke angeboten werden, welche für die Aufstellung von Wohncontainern geeignet sind. Angebote per E-Mail: gemeinschaftsunterkunft@LRAES.de
Sach- und Geldspenden:
Vor Ort in den Kommunen und bei den Wohlfahrtsverbänden gehen aktuell zahlreiche Hilfsangebote ein. Viele wollen den Flüchtenden helfen. Am besten eignen sich - 4 - in der aktuellen dynamischen Lage dafür Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Sachspenden sind nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation sinnvoll. Der Landkreis kann leider keine Sachspenden annehmen. Um die Hilfsangebote aus der Bevölkerung zu sammeln, hat das Ministerium für Justiz und Migration des Landes Baden-Württemberg auf seiner Homepage ein Portal für alle Formen der Unterstützung gestartet.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind schutzbedürftig. Soweit Kinder und Jugendliche alleine unterwegs sind, dürfen diese ohne Kenntnis des Jugendamts nicht aufgenommen werden. Zuständig ist dafür der Soziale Dienst der Landkreisverwaltung in der Region Esslingen unter Telefon 0711 3902-48340; Region Filderstadt 0711 3902-42980; Region Kirchheim/Plochingen 0711/3902-42963 und Region Nürtingen 0711 3902-42870 sowie außerhalb der Sprechzeiten die nächste Polizeidienststelle Weitere Information auf der Homepage des Landkreises Esslingen: www.landkreis-esslingen.de unter dem Stichwort Ukraine Hilfe