Psychosoziale Notfallversorgung des DRK. Foto: D. Ende / DRK e.V.

Notfallnachsorgedienst

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

Als ehrenamtliche Fachkräfte des Notfallnachsorgedienstes (NND) leisten wir dann "Erste Hilfe für die Seele", wenn Menschen - zumeist unvorbereitet - durch Not- oder Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen werden.

    Menschliche Nähe ist unsere primäre Aufgabe:

    Wir Fachkräfte des Notfallnachsorgedienstes sind zur Stelle und bleiben noch bei den Betroffenen, wenn z. B. der Rettungsdienst, die Polizei, Feuerwehr oder der Hausarzt ihre Einsätze beendet haben. Wir hören zu, trösten, reden oder schweigen und leiten erste organisatorische Schritte ein - so, wie die Betroffenen es sich wünschen. Wir stehen in den ersten Stunden bei und halten mit aus, bis Angehörige oder Freunde sich um die Betroffenen kümmern können.
    Unsere Verschwiegenheit ist selbstverständlich.

    Wir stehen den Betroffenen fürsorglich und unbürokratisch zur Seite; beispielsweise wenn

    • eine/einer ihrer Angehörigen plötzlich und unerwartet verstirbt
    • ihnen eine Todesnachricht durch die Polizei überbracht wird
    • sie als Augenzeugen und Beteiligte bei schlimmen Ereignissen und Unglücksfällen Betreuung benötigen
    • sie bei Großschadenslagen und Katastrophen Hilfe benötigen
    • sie als Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei nach belastenden Einsätzen unsere Unterstützung brauchen.

    So kommen wir vor Ort:

    In Not- und Unglücksfällen wird der Notfallnachsorgedienst auf Wunsch der Betroffenen oder der Hilfsorganisationen im Einsatz über die Rettungsleitstelle hinzugerufen.
    Betroffene können im Notfall diesen Dienst aber auch direkt über die Integrierte Leitstelle Esslingen zur Hilfe rufen, rund um die Uhr: 0711 353039 .

    In Zahlen:

    Seit der Gründung des Notfallnachsorgedienstes am 01.03.2001 konnten die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rahmen von 1.174 Einsätzen über 10.951 Betroffenen sowie seit dem 01.01.2021 90 Einsatzkräften aktiv zur Seite stehen (Stand: 31.12.2022).