BG-Abrechnung

Wir bitten Sie, im Falle, dass Ihre Teilnahme an einem unserer Kurse über eine Berufsgenossenschaft abgerechnet werden soll, das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt (zuständige Berufsgenossenschaft, BG-Mitgliedsnummer sowie Ihre Arbeitgeberbestätigung (Unterschrift und Stempel)) im Original zum Lehrgang mitzubringen.
Hinweis für Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW):

Teilnehmer von kommunalen Einrichtungen und Behörden, die über eine Unfallkasse (UKBW) versichert sind, benötigen einen Gutschein. Diesen Können Sie online hier unter www.ukbw.de/informationen-service/service/erste-hilfe/ beantragen.

Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):

Akzeptiert werden nur die vorab bei der BGW beantragten Teilnehmerlisten. Diese können von den Betrieben online unter https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598 angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.

Die BGW übernimmt grundsätzlich nur Kosten für die Kurse Ausbildung und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Teilnehmer einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung, die über die BGW abgerechnet werden sollen, müssen volljährig sein. Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse von Personen in der Ausbildung werden von der BGW nicht übernommen.

Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN):
Die Anmeldeformalitäten zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer haben sich für BGN Mitgliedsbetriebe geändert. Akzeptiert werden nur die vorab bei der BGN beantragten BGM-Anmeldeformulare,wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens an einem Ersthelferlehrgang bei uns teilnehmen wollen, und die BGN die Lehrgangsgebühr übernehmen soll.
Dieses Formular bekommen Sie nur bei der BGN. Es löst das bisherige DGUV-Formular ab. Die BGN übernimmt für seine Mitgliedsbetriebe die Kursgebühren einer Ersthelferausbildung und trägt auch die Gebühren für Auffrischungskurse alle zwei Jahre bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation, wie der unseren. Dazu muss jedoch der Betrieb den oder die teilnehmenden Beschäftigten bei der BGN anmelden – und zwar ausschließlich mit dem dafür entwickelten, maschinenlesbaren Anmeldeformular, das Sie hier über diesen Link von der BGN anfordern können: 
www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe/
BG-Anmeldeformular Download