Schuldnerberatung

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und er sich nicht mehr zu helfen weiß.
Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten oder Wege aufzuzeigen, mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.

Vor allem der Verlust der Wohnung und vergleichbare Notlagen sollen verhindert werden.

Zudem bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Menschen die Möglichkeit auf einen wirtschaftlichen Neuanfang und gibt ihnen Hoffnung auf ein Leben ohne Schulden.

Ansprechpartnerinnen

Frau
Silvia Ohmenhäuser 
Tel. 07022 7007-2104

Frau
Lydia Tausch
Tel. 07022 7007-2110

E-Mail: schuldnerberatung(at)drk-verbund-ntki(dot)de
Laiblinstegstraße 7
72622 Nürtingen

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie...

  • nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt haben
  • nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete bezahlen sollen
  • von Ihren Gläubigern gemahnt werden, aber nicht bezahlen können
  • Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Gehaltspfändungen haben
  • einen Gesprächspartner und Unterstützung in Ihrer Situation suchen

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen...

  • Ihre Unterlagen zu ordnen und wieder einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu bekommen
  • einen Weg zu finden, die Ausgaben zu verringern beziehungsweise die Einnahmen zu erhöhen
  • die Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen
  • Ihre Interessen bei unberechtigten Forderungen zu vertreten, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder der Verbraucherzentrale
  • bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Örtliche Zuständigkeit

Wir sind für die Schuldnerberatung in den folgenden Gemeinden zuständig:
Nürtingen, Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Kohlberg, Neckartailfingen, Neuffen, Schlaitdorf, Wolfschlugen.

Spielregeln

Die Beratung ist unentgeltlich, sie unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht. Die aktive Mitarbeit des Schuldners/der Schuldnerin ist erforderlich, alle Schulden müssen offengelegt, alle Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt werden. Neuanschaffungen können nur nach Absprache getätigt werden. Geldmittel werden nicht bereitgestellt.