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Die Fördermitgliedschaft - Ihr Beitrag zur Hilfe!
Unsere Fördermitglieder tragen dazu bei, dass das Rote Kreuz genügend Fahrzeuge, Material und Geräte für den Notfall bereithalten kann. Um für den Fall der Fälle auch Ihnen wirksam zu helfen.
Ihr Mitgliedsbeitrag ist ein Beitrag zum Erhalt des Rettungsdienstes, der Katastrophenhilfe und der Sozialarbeit.
Sie helfen Menschen in Not - das haben Sie davon:
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen Menschen in Not.
Und davon haben Sie selbst Vorteile: Als Fördermitglied ist der Krankenrücktransport (Richtlinien für Rückholdienst) ab einer Mindestentfernung (in Km) für Sie kostenlos und ein Hausnotrufgerät erhalten Sie zu verbilligten Konditionen.
Sie sind ganz einfach dabei:
Das entsprechende Formular für Ihre Neu-Mitgliedschaft beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Nürtingen-Kircheim Teck e.v. ist schon für Sie vorbereitet. Sie können auch direkt online Mitglied werden. Klicken Sie einfach auf online-Formular.
Der Fördermitgliedsbeitrag wird per Dauerauftrag oder Zahlschein oder - für uns wie für Sie am einfachsten - per Lastschrift/Einzug entrichtet.
Wir freuen uns, Sie als neues Rotkreuz Mitglied in unserem Kreisverband begrüßen zu können.
Kurze Erläuterung:
Bei einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank bestimmte Zahlungen (bspw. den Fördermitgliedsbeitrag für das DRK) selbständig, regelmäßig und immer in gleicher Höhe an einen gleichbleibenden Empfänger zu leisten (z.B. an das DRK). Darauf haben wir keinen Einfluß. Das bedeutet, daß im Falle einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft oder bei einem Wechsel von Dauerauftrag auf Lastschriftverfahren Sie diesen Dauerauftrag selbst kündigen müssen!
Das gleiche Verfahren ist auch im Falle einer Änderung des Mitgliedsbeitrages anzuwenden. Wenn Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren möchten, sollten Sie uns dies (im Falle eines Dauerauftrags) mitteilen, jedoch müssen Sie dies selbst veranlassen, d. h. Sie beauftragen Ihre Bank den Dauerauftrag entsprechend zu verändern!
Liegt ein Lastschriftverfahren vor, also Sie haben uns bevollmächtigt von Ihrem Konto den Mitgliedsbeitrag einzuziehen, brauchen Sie im Falle einer Kündigung, einer Erhöhung oder einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags nicht Ihre Bank zu beauftragen. Diesen Vorgang erledigen wir für Sie. Wir stornieren Ihre Einzugsermächtigung oder erhöhen bzw. reduzieren den Mitgliedsbeitrag von Ihnen (einzige Voraussetzung: schriftliche Mitteilung an uns).
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